anatis Weißdorn Kapseln
Nahrungsergänzungsmittel mit Weißdorn Blätter und Blüten traditionell zu Extrakt verarbeitet.
Das in sich gedrehte Holz des Weißdorn-Baumes wurde von Griechen "krateios" (fest, stark) genannt, woraus der botanische Name Crataegus hervorging. Tatsächlich verfügt der Weißdorn über eine nahezu unbezwingbare Lebenskraft, wie über 1200 Jahre alte Exemplare zeigen. Eine Kraft, die auch auf den übergeht, der seine Blüten und Blätter anwendet? Viele Mythen ranken sich um den in Europa heimischen Baum oder Strauch, der Dornröschens Schloss schützend umgab. Als Nahrungsergänzungsmittel werden Blüten und Blätter als Extrakt verwendet. Wie der phänomenale Weißdorn wirkt, darf man bei einem Nahrungsergänzungsmittel aber leider nicht sagen.
- Weißdorn Blätter und Blüten traditionell zu Extrakt verarbeitet
- Pro Kapsel 225 mg Weißdornblätter-Extrakt 25%ig mit 2% Vitexin
- Pro Kapsel 225 mg Weißdorn Blüten-Extrakt Crataegus pinnatifida bunge 16,6%ig
Einnahmeempfehlung
Täglich 2x 1 Kapseln mit Flüssigkeit einnehmen.
Packungsinhalt
90 Kapseln
Wertgebende Inhaltsstoffe pro Tagesdosis (= 2 Kapseln)
500mg Weißdorn Blätterextrakt enthält 2% Vitexin, 400mg Weißdorn Blütenextrakt.
In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!
Zutaten
Weißdorn Blätterextrakt (Crataegus pinnatifida Bge.), Weißdorn Blütenextrakt (Crataegus pinnatifida bunge), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle).
- Ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
Hinweis
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung dar und die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind von großer Bedeutung. Trocken und nicht über Raumtemperatur sowie außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Gesetzliche Bestimmung
Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.