anatis Tremella Vitalpilz BIO Kapseln
Nahrungsergänzungsmittel in Bio-Qualität. Auch "Schönheitspilz" genannt.
Der Tremella fuciformis Pilz wird vorwiegend in China, Japan und Vietnam als Heil- und Speisepilz verwendet. Seine gallertige, zittrige Beschaffenheit inspirierte zu seinem Namen (tremulus = zittrig). Weitere gebräuchliche Namen sind Silberohr, white fungus, snow fungus, Bai Mu Er und Pinyin.
Wenn es einen Schönheitspilz gibt, dann ist es der Tremella. Er wird gern in extrem teuren Kosmetika verwendet, vor allem in China und Japan, wo der Pilz immer schon das vielleicht beste Beauty-Geheimnis der Frauen am Kaiserhof war. Schon seine gallertige Konsistenz weist auf die feuchtigkeitsspeichernden und elastizitätsfördernden Eigenschaften hin. Zu verdanken hat er das einem einmaligen Wirkstoff, der Glucuronsäure, die auch "Tremella Hyaluronsäure" genannt wird. Sie soll noch besser wirken als die Hyaluronsäure selbst, Spannkraft und Feuchthaltevermögen der Haut erhöhen und dadurch Falten mildern.
Verzehrempfehlung
2 x 1 Kps. bis 2 x 2 Kps. täglich mit Flüssigkeit nehmen
Packungsinhalt
90 Kapseln (3-4 Wochen-Packung)
Wertgebende Inhaltsstoffe pro Kapsel
500 mg Tremella fuciformis BIO.
In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!
Zutaten
Tremella BIO (Tremella fuciformis), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle).
- Ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z. B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
Hinweis
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung dar und die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind von großer Bedeutung. Trocken und nicht über Raumtemperatur sowie außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Gesetzliche Bestimmung
Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.